Kärnten und Oberösterreich werden Verschärfungen an ihren Sportwetten und Glücksspiel Gesetzen durchführen. Die Regierung des österreichischen Bundeslandes Kärnten will durch bestimmte Änderungen dem wachsenden illegalem Glücksspiel entgegen wirken. Sie erhoffen sich durch, eine Vergrößerung der Kontrollmöglichkeiten dies in den Griff zu bekommen. Auf die Wettbüros und Casinos kommen verschiedene Veränderungen zu. Zum einen müssen sie potentiell Suchtgefährdeten Beratungsgespräche anbieten. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, in einem elektronischen Wettbuch sämtliche Daten ab zu speichern. Am 1. Januar 2017 tritt das Kärntner Gesetz in Kraft. Ein vergleichbares Gesetz gilt in Oberösterreich, dieses wurde schon am 1. Dezember 2016 verabschiedet.
Überblick über alle Änderungen des Glücksspielgesetzes
Live-Wetten sind ab sofort illegal. Ab dem in Kraft treten des neuen Gesetzes ist es verboten, Sportwetten während eines laufenden Sportereignisses auf dessen Ereignisse zu tätigen. Das heißt es darf nur auf das Endergebnis oder auf das Zwischenergebnis eines solchen Ereignisses gewettet werden. Außerdem müssen die Büros Nachweise über ihre Zuverlässigkeit und Bonität bringen. Des Weiteren ist es zum 1. Januar untersagt, Wetten zu tätigen, welche eine Verletzung der Menschenwürde darstellen.
Einführung von Wettbuch und Wettkarten
Sobald ein Spieler eine Wette mit mehr als 70 € Einsatz abschließen will, muss das Wettbüro aufgrund der neuen Regeln, eine Weltkarte ausstellen. Die Karte sowie das elektronische Buch, sollen für ein sicheres und nachvollziehbares Glücksspiel sorgen. Ebenfalls werden Ausweiskontrollen für Jugendliche vorgeschrieben. Damit sichergestellt ist, dass nur Volljährige am Spiel teilnehmen können.
Behörden erhalten mehr Handlungsspielraum
Schon im Jahr 2015 wurde das Gesetz vom Landtag in Kärnten beschlossen. Aber durch große Kritik zogen sich die Verhandlungen bis zum 1. Dezember 2016 hin. Die Regularien gelten zu den härtesten in Österreich und treten ab 1. Januar 2017 in Kraft.
Der Kampf gegen illegale Glücksspielautomaten in Kärnten zieht sich schon über mehrere Jahre hinweg. Trotz der Tatsache, dass nur drei Glücksspielbetreiber eine Genehmigung besitzen, gibt es unzählige illegale Automaten. Die Behörden versuchen durch groß angelegte Kontorollen dieses Problem in den Griff zu bekommen. Mit Hilfe des neuen Gesetzes sollen die Kärntner Behörden mehr Befugnisse bekommen. Beispielsweise sind dann die Kontrolleure befugt, auch die Wettbüros zu betreten. Außerdem wird das Budget auf 100 000 Euro pro Jahr angehoben.
Anordnung von Beratungsgesprächen
Eine weitere Neuerung sind die Beratungsgespräche. Diese sollen die Anzahl der Spielsüchtigen in Kärnten drastisch senken. Wenn ein Spieler auffällig wird, durch übermäßiges spielen oder andere Merkmale für eine Sucht, muss ihm ein Beratungsgespräch empfohlen werden. Ist nach einer gewissen Zeit immer noch keine Besserung zu sehen, muss eine Sperrung durchgeführt werden. Glücksspielereiber mit mehreren Wettlokalen sind sogar dazu verpflichtet einen eigenen Suchtberater einzustellen. Der Aufgabenbereich besteht aus Vorsorge und der Bekämpfung von Problemen die im Zusammenhang mit der Sucht stehen. Jedoch ist noch unklar wie genau die Gesetzes Änderung durchgesetzt wird. Allein in Kärnten gibt es ca. 5000 gefährdete und süchtige Spieler.
Meinungen zum strengen Gesetz
Das verschärfte Gesetz steht stark in der Kritik. Schon während der Verhandlungen wurden starke Bedenken geäußert. Vor allem aber bei den Betreiben trifft es auf großes Unverständnis. Sie argumentieren, dass es nicht ihre Aufgabe sei die Suchtprävention und die Kotrollen durchzuführen. In ihren Augen versuche die Regierung diese Aufgaben an die Betreiber abzugeben. Die Firma Admiral Sportwetten wird aber trotzdem einen Suchtberater einstellen und versichern, dass sie eine Fachkundige und kompetente Beratungsperson einstellen werden. Auch tipp3 äußerte sich zu den Verschärfungen. Sie weigern sich die verpflichtenden Wettkarten und das angeordnete Wettbuch zu führen. Um das zu erreichen, werden sie Wetten ab 70 Euro nicht mehr zulassen. Laut dem Geschäftsführer hat sich dieses Verfahren schon in Oberösterreich bewehrt.
Die Betreiber in Kärnten wollen aber trotzdem nicht einsehen, warum sie für die Prävention zuständig seien sollen. Ihrer Meinung nach ist das Aufgabe des Staates oder der einzelnen Bundesländer. Außerdem argumentieren sie, dass eine Beratung geschäftsschädigend ist. Somit handelt ein eigener Suchtberater gegen das eigene Unternehmen.
Positive Meinungen zum Gesetz
Es gibt ebenfalls viele Befürworter der Änderungen. Zum Beispiel die Suchtberatungsstellen geben positives Feedback. Der Leiter der Suchtberatung Klagenfurt fordert sogar eine gesetzliche Gleichstellung von Sportwetten und Glücksspiel. Spielsüchtige sollen somit besser geschützt werden. Des Weiteren fordert er flächendeckende Kontorollen für das verschärfte Gesetz. Die Grünen verlangen sogar noch stärkere Verschärfungen. Sie fordern die Ausweitung der sogenannten Bannmeilen. In einer Bannmeile dürfen sich keine Glücksspiel- oder Wettlokale befinden. Diese müssen einen Abstand von 100 Metern zu Schulen, Bahnhöfen, Heimen, etc. einhalten. Die Grünen fordern aber eine weitere Ausweitung des 100 Meter Radius um die betroffenen Einrichtungen.